Mietbedingungen


Diese Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Sportjacken von MONTREET, Breitenseerstraße 30/b, 1140 Wien.

Der Mietvertrag kommt zwischen MONTREET und dem jeweiligen Mieter zustande.

Unseren Mietservice bieten wir derzeit nur in Österreich an. Die Anzahl der Mietprodukte ist begrenzt. Unter Umständen kann es sein, dass wir Deine Anfrage nicht umsetzen können.

1. Zustandekommen des Vertrages bei der Vermietung

(1) Eine Vermietung erfolgt ausschließlich innerhalb Österreichs.

(2) Die auf der Webseite von MONTREET angebotenen Artikel sowie Preise stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer unverbindlichen Reservierungsanfrage unter genauer Bekanntgabe des gewünschten Produkts, des gewünschten Abholdatums, der gewünschten Mietdauer sowie Kontaktinformationen durch den Mieter.

(3) Die Reservierungsanfrage müssen mindestens 14 Werktage (exklusive Samstage) vor Mietbeginn durch das Abschicken einer E-Mail angefragt werden. Es gilt eine Mindestmietdauer von 3 Tagen.

(5) MONTREET informiert den Mieter binnen 2 Werktagen (exklusive Samstage) über die Verfügbarkeit des gewünschten Artikels im angegebenen Zeitraum. Ist die Verfügbarkeit gegeben, übermittelt MONTREET dem Mieter per E-Mail ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages.

(6) Binnen 2 Werktagen (exklusive Samstage) kann der Mieter durch Antwort an MONTREET per E-Mail das Angebot auf Abschluss des Mietvertrags annehmen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Annahme nicht mehr möglich, es sei denn, MONTREET akzeptiert nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter eine verspätete Annahme.

 2. Zusendung / Rücksendung der MONTREET-Artikel

(1) Die MONTREET-Artikel werden spätestens zwei Tag vor dem Datum des Mietbeginns (wie auf dem Reservierungsformular ausgewiesen) zu der – angegebenen Adresse des Mieters versandt. Die Rücksendung muss spätestens am dem Mietende folgenden Werktag (exklusive Samstage) (wie auf dem Reservierungsformular ausgewiesen) mit dem beiliegenden Rücksendeschein und der ausgefüllten Checkliste erfolgen.

(2) Der Ankunfts- und der Rücksendetag werden nicht in den Mietpreis einberechnet.

3. Zustand und Mängel der MONTREET-Artikel

(1) Die MONTREET-Artikel werden nach jeder Vermietung gewartet und von uns in einem ordentlichen und sauberen Zustand an den Mieter übergeben. Sie können bei Übergabe durch MONTREET Gebrauchsspuren im gewöhnlichen Rahmen aufweisen. Der Mieter ist dazu verpflichtet, etwaige Vorschäden unverzüglich per E-Mail info@montreet.at zu melden.

(2) MONTREET empfiehlt dem Mieter zudem, die Artikel nach Erhalt auf ihre Vollständigkeit sowie Tauglichkeit zur vertragsgemäßen Verwendung zu überprüfen. Falls ein Artikel nicht vollständig oder nicht oder nur teilweise zur vertragsgemäßen Verwendung tauglich sein sollte, ist der Mieter verpflichtet, dies MONTREET frühestmöglich, in jedem Fall noch am Tag des Mietbeginns, per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse mitzuteilen: info@montreet.at.

4. Pflichten des Mieters

(1)  Der Mieter ist verpflichtet, die Artikel sorgsam und schonend zu behandeln; eine Überlassung der Artikel an Dritte ist nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Einwilligung von MONTREET. Es ist nicht erlaubt, Montreet-Artikel im Rahmen einer Open-Air-Veranstaltung oder eines Festivals zu nutzen.

(2) Der Mieter haftet für Schäden am Artikel oder für die Unvollständigkeit des Artikels jedweder Art, die nach Versand des Artikels entstehen bzw. eintreten.

(3) Der Mieter hat MONTREET alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit MONTREET etwaige Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche gegen Dritte geltend machen kann.

(4) Nach Rücksendung des gemieteten Artikels erfolgt eine Prüfung auf Schäden und Vollständigkeit durch MONTREET. Bei zwischen Lieferung und Rücksendung an MONTREET-Artikeln entstandenen Schäden, Verlust von MONTREET-Artikeln oder einer unvollständigen Rücksendung von MONTREET-Artikeln ist der Mieter verpflichtet, die für die Reparatur oder, falls eine Reparatur nicht möglich oder zumutbar ist, den Ersatz der Artikel entstehenden angemessenen Kosten binnen 14 Tagen zu ersetzen, es sei denn, der Mieter ist nicht für den Schaden, den Verlust oder die Unvollständigkeit verantwortlich.

5. Miete und Zahlung

(1) Die tägliche Mieteversteht sich in Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Miete bestimmt sich nach den am Tag der Reservierung des Artikels gültigen Preisangaben auf der Webseite.

(2) Die Miete und die Versandkosten sind vom Mieter per Überweisung innerhalb von 5 Werktagen (exklusive Samstage) nach Vertragsschluss zu überweisen.

 6. Haftungsbeschränkung

Alle Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Sach- und Vermögensschäden jedweder Art und aus welchem Rechtsgrund auch immer sind ausgeschlossen, es sei denn, der Geschädigte beweist, dass der Schaden von MONTREET rechtswidrig und zumindest grob fahrlässig verursacht wurde.

Der Ersatz von Folgeschäden, Ersatz des entgangenen Gewinnes und Ersatz bloßer Vermögensschäden sind, außer bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, jedenfalls zur Gänze ausgeschlossen.

Die Haftung von MONTREET für Sach- und Vermögensschäden jedweder Art und aus welchem Rechtsgrund auch immer sowie für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und bloße Vermögensschäden, die auf grobe Fahrlässigkeit von MONTREET oder ihr zuzurechnender Dritter zurückzuführen ist, ist jedenfalls mit 20 % der Auftragssumme je Schadensfall begrenzt.

Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Personenschäden, Beeinträchtigung der körperlichen Integrität sowie bei gesetzlich zwingenden Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

 7. Regelungen bei verspäteter oder fehlender Rücksendung der MONTREET-Artikel

(1) Schickt der Mieter MONTREET-Artikel erst nach dem vorgesehenen Rückgabezeitpunkt an MONTREET zurück, gilt Folgendes:

(i) Innerhalb der ersten 10 Werktage (einschließlich Samstage) ist der Mieter verpflichtet, zusätzlich zu der vereinbarten Miete für jeden Tag der verspäteten Rücksendung an MONTREET den üblichen Miettagessatz sowie einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50 Euro pro Artikel für durch die verspätete Rücksendung entstehende Schäden (insbesondere Folgeschäden; entgangener Gewinn; Verwaltungsaufwand) zu zahlen.

(ii) Bei einer Verspätung von mehr als 10 Werktagen (einschließlich Samstagen) ist der Mieter verpflichtet, statt der Miettagessätze, die für die tatsächliche Mietdauer (vereinbarte Mietdauer gemäß Reservierung und verlängerte Mietdauer infolge der verspäteten Rücksendung) geschuldet wären, den vollständigen Neupreis des gemieteten Artikels, wie er zum Zeitpunkt des Mietendes von MONTREET ausgewiesen ist, als Mietpreis an MONTREET zu bezahlen. Zusätzlich hat der Mietkunde den pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50 Euro zu zahlen.

(2) Für die Zeit eines Zahlungsverzuges können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verechnet werden. Die darüberhinausgehende Geltendmachung etwaiger Schäden bleibt MONTREET vorbehalten.

(3) MONTREET ist berechtigt, den Zahlungsanspruch an ein Inkassobüro abzutreten, welches selbständig den Zahlungsanspruch beim Mieter einfordert Der Mieter kann in diesem Fall nur an das Inkassobüro mit schuldbefreiender Wirkung leisten. In diesem Zusammenhang wird das Inkassobüro die Informationen zu dem Mieter sowie etwaige weitere für die Forderungseintreibung erforderliche Informationen zu dem Mieter erhalten.

 8. Widerrufsrecht

Dem Mieter steht das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht zu. (3) Im Falle des fristgerechten Widerrufs hat MONTREET die vom Mietererhaltenen Zahlungen innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Eingang des schriftlichen Widerrufs zurückzuzahlen.

 9. Sonstige Bestimmungen

(1) Diese Mietbedingungen unterliegen in ihrer Gesamtheit österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

10. Kundenservice

Du erreichst unseren Kundenservice bei Fragen, Reklamationen und Beanstandungen per E-Mail unter office@montreet.net oder postalisch unter MONTREET Breitenseerstraße 30/b, 1140 Wien.

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